Die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt
Die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist nicht durch den rechtmäßigen Erwerb, sondern nur durch den tatsächlichen Besitz derselben bedingt. Die derzeitige deutsche Republik besitzt die Staatsge…
Die Befugnis zur Ausübung der Staatsgewalt ist nicht durch den rechtmäßigen Erwerb, sondern nur durch den tatsächlichen Besitz derselben bedingt. Die derzeitige deutsche Republik besitzt die Staatsge…